Nicht nur im Stall, auch auf der Weide oder dem Paddock hat vor allem Eines oberste Priorität: die Sicherheit. Ein wichtiger Faktor, um diese zu garantieren, ist der passende Zaun – er sollte nicht nur verletzungs-, sondern auch ausbruchssicher sein. Zusätzlich spielen die Themen Optik und Nachhaltigkeit eine Rolle bei der Einzäunung von Pferdeweiden.
Die Zeiten, in denen Wiesen und Ausläufe mit alten Holzlatten oder Rolldrähten eingezäunt wurden, sind lange vorbei: Zu groß sind die Risiken, dass die Pferde ausbrechen und nicht nur sich, sondern auch andere verletzen könnten. Denn vor dem Gesetz ist der Stallbetreiber verpflichtet, für eine sichere Einzäunung seiner Flächen zu sorgen. Mit der Haftung des Tierhalters sowie des Tieraufsehers bei Schadenseintritt befassen sich gleich zwei Paragrafen im Bundesgesetzbuch (BGB): In § 833 BGB wird festgehalten, dass der Tierhalter für Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden, haftet. Dabei ist es unerheblich, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Diese Haftung entsteht allein durch die Gefahr, die er durch das Halten eines Tieres für die Umwelt schafft. Werden Tiere gewerblich gehalten, ist der Halter jedoch dann von der Schadenshaftung befreit, wenn er bei verursachten Schäden beweisen kann, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die erforderliche Sorgfalt beachtet hat, beziehungsweise der Schaden auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre. In § 834 BGB ist die Haftung des Tieraufsehers – also Stallbetreibers – geregelt: Der Tieraufseher haftet nicht nur für Schäden an Dritten, sondern auch für Schäden am Pferd. Das bedeutet im Zweifelsfall: Sollte es zur Anklage aufgrund verursachter Schäden nach einem Weideausbruch kommen und der Tieraufseher nicht nachweisen können, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, drohen empfindliche Strafen – das reicht von dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) oder Tötung (§ 222 StGB). Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

Sicher einzäunen: gesetzlich verpflichtend
Mit anderen Worten: Eine sichere Einzäunung der Weiden und Paddocks ist unabdingbar, um im Falle eines Ausbruchs der Tiere nicht haftbar gemacht werden zu können. Denn natürlich kann es trotz der besten und vorschriftmäßigsten Einzäunung vorkommen, dass Pferde – aus welchen Gründen auch immer – die umzäunten Flächen verlassen. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich außerdem, die Einfriedung täglich zu kontrollieren und dies möglichst auch zu protokollieren, um jederzeit nachweisen zu können, dass der Sorgfaltspflicht nachgekommen wurde.
Doch was gilt als sichere Einzäunung? Eine Orientierung dafür bieten nach wie vor die 2009 verfassten Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten. Beim Zaunbau sind demnach verschiedene Kriterien zu beachten, wie beispielsweise Rasse und Geschlecht der Pferde, Beweidungsform (ganzjährig, zeitweise), Bestandsdichte und Futterangebot, Art, Lage und Größe der Weide (Verkehrsnähe, Risikobereiche) bzw. des Auslaufs, sowie die Beschaffenheit des Zaunmaterials. Die Zaunhöhe richtet sich nach der Größe des größten Pferdes in der Gruppe und wird mit 0,75 x Widerristhöhe angegeben. Der Pfahlabstand darf 2,60 bis maximal fünf Meter betragen, der Pfahl muss zu 1/3 in den Boden geschlagen werden. Je nach Risikobereich muss der Zaun über zwei bis vier Querabgrenzungen verfügen, wobei sich die erste Querabgrenzung zwischen 40 bis 70cm über dem Boden befinden muss. Als mögliches Zaunmaterial werden Holz, Metallrohre oder Elektrozäune angegeben und als Richtwert für Elektrogeräte gilt: mindestens 2.000 Volt 2, max. 15 Joule2 Impulsenergie und sie müssen über ein VDE- oder GSE-Prüfsiegel verfügen.
Baugenehmigung für einen Zaun?
Je nach Bundesland gibt es auch für die Einfriedung von Pferdeweiden Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Im Innenbereich sind sie meist genehmigungsfrei, im Außenbereich kann es jedoch sein, dass eine Genehmigung erforderlich wird. Denn laut § 201 BauGB dürfen nur „privilegierte landwirtschaftliche Betriebe“ genehmigungsfrei einzäunen, wenn die entsprechende Fläche landwirtschaftlich genutzt wird. Darüber hinaus können auch im Innenbereich bestimmte Anforderungen an Einzäunungen festgeschrieben sein. Gewerbliche Betriebe und Hobbytierhalter sollten sich daher bei ihren zuständigen Bauordnungsämtern informieren, ob eine Genehmigung für sie erforderlich wird und welche Voraussetzungen die Einzäunung nach vor Ort geltendem Recht erfüllen muss.
Welcher Zaun ist der richtige?
So viel zur Theorie – doch wie sieht schlussendlich die Praxis aus? Welcher Zaun passt am besten zu welchen Bedürfnissen und Nutzungen? „Am Ende ist das vor allem Geschmackssache“, sind Theo Berger und Lars Cordes von der Firma Berger-De Sutter Naturally überzeugt. Ihr Unternehmen baut vor allem auf Natürlichkeit und Nachhaltigkeit – die angebotenen Produkte bestehen alle aus natürlichen oder recyclebaren Materialien.
Wer sich für einen Holzzaun entscheidet, setzt dabei auf die natürliche Variante, die sich perfekt in die Umgebung anpasst. Dennoch gilt sie als weniger langlebig als Kunststoffzäune. Mittlerweile gibt es aber verschiedene Verfahren, die dafür sorgen, dass auch Holz über einen langen Zeitraum genutzt werden kann, ohne aufgrund der Wettereinflüsse schnell zu verrotten. „Die Hölzer werden zum einen kammergetrocknet und zum anderen auch imprägniert“, nennt Berger-De Sutter Naturally eine Variante. Entscheidend dabei ist, dass die Imprägnierung nicht mit noch feuchtem Holz durchgeführt wird – „so hält Weichholz länger“.
Generell lohnt es sich, in Sachen Zaunwahl in eine langlebige Variante zu investieren: Harthölzer sind zwar in der Anschaffung teurer, halten dafür aber deutlich länger. „Eine etwas günstigere Alternative ist Robinie – ein europäisches Hartholz, die ebenfalls sehr robust ist“, erklären die Experten.
Gesetzliche Vorgaben Elektro-Einzäunung
-Für die Stromzufuhr sollten FI-Steckdosen genutzt werden
-Pro Einzäunung darf nur ein Weidezaungerät werden werden. Zur nächsten Elektrozaunanlage muss ein Mindestabstand von 2,5 Meter eingehalten werden.
-Ein Weidezaungerät darf nicht in einer Stallanlage verbaut werden. Zum nächsten Erdungssystem muss ein Mindestabstand von zehn Metern eingehalten werden.
-Befinden sich Weiden an öffentlichen Wegen, müssen Warnschilder mit dem Hinweis „Vorsicht, Elektrozaun“ angebracht werden.
-Müssen Zaunleitungen über Straßen gelegt werden, sollte dies unterirdisch geschehen oder mit einem Mindestabstand von fünf Metern über der Erde.
Imprägnierte Hölzer sind ein Muss
Daneben sind Eiche, Weißbuche, Ulme oder auch Nadelhölzer wie Tanne, Lärche, Fichte oder Kiefer beliebte Hölzer für den Zaunbau. Bei Weichhölzern sollte darauf geachtet werden, dass sie imprägniert wurden. Entscheidend ist hierbei das RAL-Gütezeichen: Es besagt, dass die Hölzer ordnungsgemäß imprägniert und ein hochwertiges Produkt verwendet wurde. Trifft die Wahl auf Eichenholz, sollte dieses vorher drei bis fünf Jahre abgelagert worden sein, um die Haltbarkeit des Materials zu erhöhen. Auch gespaltene Hölzer sind langlebiger, da die Brechung entlang der Faser das Eindringen von Feuchtigkeit minimiert. Bei Robinienholz gilt es, darauf zu achten, dass das Holz geschält wurde, bevor es gelagert wird, denn die Rinde ist giftig für Pferde.
Ein No-Go bei der Materialwahl ist die Verwendung alter Eisenbahnschwellen oder Strom- und Telegrafenmasten: Sie wurden mit Teeröl getränkt, um sie lange haltbar zu machen. Seit 2001 ist ihre Verwendung streng verboten, da der Stoff krebserregend ist. Sollten sich dennoch entsprechende Hölzer auf den Weiden befinden, müssen sie bei Entsorgung als Sondermüll behandelt werden.

Die Haltbarkeit ist entscheidend
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat in der Broschüre „Empfehlungen zur tiergerechten Pferdehaltung“ aufgelistet, welche Materialien es gibt und wie lange sie haltbar sind: Dabei beziffert die Behörde die Haltbarkeit von kesseldruckimprägniertem Holz mit 15 bis 20 Jahren, nennt gleichzeitig aber die Gefahr des Verbisses. Das jedoch kann minimiert werden, in dem die Holzzäune zusätzlich mit einer Elektrolitze am oberen Querriegel ausgestattet werden. Metall- und Kunststoffzäune werden mit einer Haltbarkeit von 20 bis 25 Jahren angegeben.
Einen Unterschied bei der Zaunwahl macht darüber hinaus auch die jeweilige Verwendung und die Tatsache, ob sich die Auslauffläche in einem Risikogebiet befindet oder nicht. Als Risikogebiet werden Entfernungen von bis zu 1.000 Meter zu Autobahnen, Bahnlinien oder Flugplätzen angegeben. So dürfen Standard-Elektrozäune mit Breitband und Seil in diesen Bereichen nicht als Einzäunung verwendet werden, weil sie als begrenzt ausbruchssicher eingestuft werden.
Wer sich dennoch für einen Elektrozaun entscheidet, sollte auch hier einen Blick auf das gewählte Material werfen: Als besonders langlebig gelten hier kunststoffummantelte Drähte. Breitbänder mit einer Breite von 40mm bieten indes eine optimale Sichtbarkeit und ein geringes Restrisiko für eine Verletzung, können jedoch in offenen Bereichen windanfälliger sein und bergen auch bei viel Schneefall ein Risiko.
Potenzielle Schwachstelle im System Weide- oder Paddockzaun ist das Tor: Es sollte besonders stabil und gut verankert sein, möglichst mit einbetonierten Pfosten. Sinnvoll ist auch, es nicht in einer Ecke zu platzieren, da die Pferde so mehr Platz zum Ausweichen haben, sollten sich die Herde zum Reinholen bereits vor dem Tor sammeln. Wer das Tor nur nutzt, um die Pferde von der Koppel zu holen, kann sich für eine zwei bis drei Meter breite Variante entscheiden; wer die Weide mit Schleppern oder ähnlichem befahren möchte, sollte eine Breite von bis zu fünf Metern wählen. Größte Ausbruchssicherheit bieten elektrifizierte Weidetore, bei denen der Strom im geschlossenen Zustand von der einen Seite des Tores zur anderen weitergeleitet wird.
Empfohlene Zaunhöhen und Drahtanzahl bei Elektro-Außenzäunen für Pferde (nach Norm VDE 0131)
| Bei Abständen von unter 1.000 m zu Risikobereichen wie z. B. stark frequentierten Verkehrswegen (Autobahnen, Bundesstraßen, Flugplätze, Bahnlinien) | Fern von Risikobereichen | |
| Pony | Elektro-Festzaun, 3-reihig (120 cm / 75 cm / 45 cm) | Elektrozaun, 2-reihig (105 cm / 60 cm) |
| Großpferde | Elektro-Festzaun, 3-reihig (140 cm / 100 cm / 60 cm) | Elektrozaun, 2-reihig (120 cm / 60 cm) |
| Springpferde, Hengste | Elektro-Festzaun, 3-reihig (160 cm / 110 cm / 60 cm) | Elektrozaun, 3-reihig (140 cm / 100 cm / 60 cm) |
Quelle: Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)
Stromfluss per Sonnenenergie
Entscheidend für die Wirksamkeit und damit auch die Sicherheit von Elektrozäunen sind zum einen das Material, zum anderen aber auch der gesicherte Stromfluss in allen Bereichen des Zauns. Dafür sind ein Minimum von 2.000 Volt erforderlich. Das passende Weidezaungerät sollte entweder über einen 230 Volt Netzanschluss, oder über einen batteriebetriebenes Weidezaungerät erfolgen. Hierfür kann auch die Sonnenenergie genutzt werden: Solarmodule sorgen dafür, dass die Energieversorgung sichergestellt ist. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Erdung des Gerätes gelegt werden – nicht selten befindet sich hier die Schwachstelle, sollte es einmal mit der Stromversorgung hapern. Empfohlen wird, pro Joule Geräteleistung einen Erdstab von einem Meter zu verwenden. Dabei sollte die Spannung 500 Volt nicht überschreiten.
Dennoch ist egal, bei welcher Variante, entscheidend, dass der Stromfluss täglich kontrolliert wird: Reißt eine Litze, fällt ein Ast darauf oder ist der Bewuchs am Zaun zu hoch, wird die Leitfähigkeit des Elektrozauns beeinträchtigt. Auch für diese Kontrollen gibt es praktische digitale Helfer: Weidezaunsensoren messen durchgängig die Stromspannung und warnen per App, sollte diese einmal nicht ausreichend sein.





