Der Fremdreitertest gehört bei jeder Art von Hengstleistungsprüfung dazu. Foto: Bischoff
Der Fremdreitertest gehört bei jeder Art von Hengstleistungsprüfung dazu. Foto: Bischoff

Der Weg zum Zuchtpferd in Deutschland und anderswo

Der Fremdreitertest gehört bei jeder Art von Hengstleistungsprüfung dazu. Foto: Bischoff
Bei den Leistungsprüfungen wird nicht nur auf Rittigkeit und Talent der Junghengste geschaut, sondern auch auf ihren Charakter und ihre Leistungsbereitschaft. Foto: Bischoff

Wie wird aus einem Hengst eigentlich ein Zuchthengst? Und sind Stutenleistungsprüfungen ein Muss oder ein Kann? Einblicke in die Regelwerke der Pferdezucht in Deutschland und darüber hinaus. 

Die Selektionskriterien für Zuchthengste sind strenger als für Zuchtstuten. Das hat einen einfachen Grund, ein Hengst zeugt in seinem Leben sehr viel mehr Nachkommen als eine Stute. Das bedeutet, auch wenn der Einfluss beider Elternteile auf das Individuum in etwa gleich groß ist, hat ein Hengst allein durch die Anzahl seiner Nachkommen einen wesentlich größeren Einfluss auf die Gesamtpopulation als eine Stute.

Zuchtkarriere

Damit ein Hengst oder eine Stute überhaupt für eine Zuchtkarriere infrage kommt, muss eine Zuchtbescheinigung vorgelegt werden. Die Zuchtbescheinigung ist ein formelles Dokument, in dem Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes vermerkt sind. Voraussetzung ist, dass die Eltern in das Zuchtbuch der jeweiligen Rasse eingetragen sind.

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Zuchtbuch

In der Zuchtverbandsordnung (ZVO) wird der Begriff „Zuchtbuch“ wie folgt definiert:
„Ein von einem anerkannten Zuchtverband geführtes Buch der Zuchtpferde eines Zuchtprogramms zu ihrer Identifizierung und zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen. Trifft der Zuchtverband unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Zuchtpferde nach Maßgabe ihrer Abstammung, so kann er im Zuchtbuch neben der Hauptabteilung eine zusätzliche Abteilung einrichten. Trifft der Zuchtverband unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Zuchtpferde nach Maßgabe ihrer Leistung, so kann er die Hauptabteilung des Zuchtbuches in Klassen unterteilen. Das Zuchtbuch kann die Form eines Buches, eines Verzeichnisses, einer Datei oder eines anderen geordneten Informationsträgers haben.
Es wird zwischen offenen und geschlossenen Zuchtbüchern unterschieden. In das geschlossene Zuchtbuch werden im Gegensatz zum offenen Zuchtbuch nur Pferde eingetragen, deren Eltern selbst in einem Zuchtbuch dieser Rasse eingetragen sind und eine nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellte Abstammung haben. Abweichend davon kann ein Pferd einer anderen Rasse in das Zuchtbuch einer Rasse eingetragen werden, um Fremdgene hereinzunehmen. Diese Hereinnahme von Fremdgenen zugelassener Rassen erfolgt nach den Grundsätzen des jeweiligen Ursprungzuchtbuches.“
In der Praxis bedeutet das, dass die meisten Verbände ein geschlossenes Hauptbuch führen und ein offenes Vorbuch, in das Pferde aufgenommen werden, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung nicht den Kriterien des Hauptbuchs entsprechen, die aber von Bedeutung für das Zuchtprogramm sind. Das Hauptbuch wird wiederum unterteilt in Hengst- und Stutbuch I, Hengst- und Stutbuch II. Dazu gibt es das Fohlenbuch für die Registrierung von Geburt, Abstammung und Identität des Fohlens sowie die Unterabteilung Anhang, in der Pferde erfasst werden, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung die Kriterien des Hauptbuchs erfüllen, aber nicht hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale (z. B. Exterieur oder Leistungsprüfung).

Vom Hengstanwärter zum Beschäler

In manchen Verbänden gibt es noch Siegerhengste bei Körungen – wie hier bei den Trakehnern – in anderen wird nur noch unrangiert prämiert. Foto: sportfotos-lafrentz.de/Stefan Lafrentz

Schritt eins: die Körung

Die erste Hürde auf dem Weg zum Deckhengst ist die Körung. Der frühestmögliche Körtermin ist im Alter von 30 Monaten. Vorher werden die Hengste, die aus Sicht ihrer Besitzer körfähig sind, vom jeweiligen Verband vorselektiert und zur eigentlichen Körung zugelassen oder eben auch nicht. Gekört werden die Hengste, wenn sie hinsichtlich ihres Typs, ihrer Bewegungsqualität und/oder Springanlage dem Zuchtziel entsprechen. Zudem dürfen sie keine gesundheitlichen Mängel aufweisen, die genetisch weitergegeben werden können. 

Es ist auch möglich, die Hengste erst zur Leistungsprüfung und dann zur Körung vorzustellen. Wichtig ist nur, dass es eine Körung gibt. 

Schritt zwei: die Hengstleistungsprüfung

Die Hengstleistungsprüfung ist der nächste Schritt auf der Karriereleiter. Das Ziel ist es, dass der Hengst ins Hengstbuch I eingetragen wird und damit seine endgültige Deckgenehmigung erhält. Ein dreijähriger Hengst hat eine vorläufige Deckgenehmigung, sofern er gekört ist. Seit 2025 gibt es ein Punktesystem, im Rahmen dessen die Hengste ihre HB I-Tauglichkeit unter Beweis stellen können. Ein Hengst, der 10 LP-Punkte vorweist, hat das Klassenziel erreicht. Die Wege dahin sind unterschiedlich. 

50-Tage-Test

Eine Möglichkeit zur Eintragung ins HB I ist der 50-Tage-Test. Drei- bis sechsjährige Hengste, die eine 50-tägige Stationsprüfung abgeschlossen haben, erhalten 10 LP-Punkte und haben damit ihre endgültige Eintragung ins Hengstbuch I in der Tasche.

Die Junghengste werden an ausgewählten Standorten in Gruppen von 20 bis 40 Pferden (um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten) nach altersentsprechenden Kriterien getestet. Dabei werden die Hengste dreimal begutachtet – bei der Ankunft, bei einer Zwischenprüfung und am Ende bei der Abschlussprüfung. 

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Zur Durchführung des 50-Tage-Tests

Bei der Anlieferung werden die Hengste tierärztlich untersucht (Überprüfung des Allgemeinzustandes, Feststellung eventuell notwendiger orthopädischer Maßnahmen). Zudem wird das Verhalten des Hengstes im Umgang und unter dem Stall überprüft. Hier sitzt noch der eigene Reiter im Sattel. Im Laufe des Tests werden die Hengste dann von den Stationsreitern trainiert. Es geht hier außerdem darum, sicherzustellen, dass die Hengste einen altersentsprechenden Entwicklungszustand erreicht haben und angemessen konditioniert sind, damit sie den Anforderungen des Tests gewachsen sind. Die Bewertungskommission ist hier bereits anwesend und macht sich einen Eindruck von den Pferden, der in die Gesamtnoten mit einfließt. 
Bei Anlieferung und vor der Zulassung zur Abschlussprüfung werden Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Hengste durch die Qualitätsmanagement-Kommission (QM) kontrolliert und dokumentiert. Die QM-Kommission setzt sich mindestens zusammen aus dem Trainingsleiter (der Pferdewirtschaftsmeister sein muss und Richter sein kann), einem FN-Beauftragten, dem Stationstierarzt, der die Hengste auch während der Prüfung betreut sowie zwei Richtern, die auch Teil der Bewertungskommission sind. Für die Benotung der Hengste werden außerdem zwei Fremdreiter hinzugezogen, die Pferdewirte sind oder eine vergleichbare Qualifikation haben.

Veranlagungsprüfung (Kurz-VA)

Drei- und vierjährig haben die Hengste die Möglichkeit, vier Leistungsprüfungspunkte bei sogenannten Kurzveranlagungsprüfungen (Kurz-VA) zu sammeln. Damit sind sie als Vierjährige vorläufig ins Hengstbuch I eingetragen.

Die Kurzveranlagungsprüfung erstreckt sich über drei Tage für mindestens zehn Pferde und wird an verschiedenen Standorten im gesamten Bundesgebiet für drei- und vierjährige Dressur- und Springhengste angeboten. Solche Veranstaltungsorte sind beispielsweise die Verbandszentralen in Verden, Vechta oder auch Münster sowie München. Aber auch das DOKR in Warendorf hat schon Kurz-VAs durchgeführt. Die Kurz-VAs für Dreijährige finden von Oktober bis Dezember statt. Die Vierjährigen werden im Januar getestet. Jeder Hengst darf nur einmal an einer Kurz-VA teilnehmen. Bei Abschluss erhält er vier LP-Punkte.

Die Bewertungskommission

Am Tag der Anlieferung gilt auch bei den Kurz-VA, dass Gesundheit und Einsatzfähigkeit der Hengste durch die QM-Kommission kontrolliert und protokolliert werden müssen. Mindestens besteht die QM-Kommission aus einem Beauftragten der FN bzw. eines Zuchtverbandes sowie dem zuständigen Tierarzt. 

Bewertet werden die Hengste von Sachverständigen für HLP, die zu einem FN-Pool gehören, dessen Zusammensetzung die Zuchtverbände mitbestimmen. Pro Prüfung braucht es zwei Richter pro Disziplin bzw. einen Richter und einen Vertreter eines Zuchtverbandes und einen Disziplinexperten. Daneben testet je ein disziplinspezifischer Fremdreiter die Reiteigenschaften der Hengste. Ein Tierarzt gehört zum Testteam dazu sowie in Steward. Außerdem ist ein FN-Beauftragter zugegen, der die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen überwacht und die Ergebnisse protokolliert. Er hält aber auch fest, wenn es bei einer Prüfung besondere Ereignisse gab, die möglicherweise die Durchführung oder die Ergebnisse der kurz-VA beeinflussen.

Lineare Beschreibung

Eine Besonderheit bei den Kurz-VA ist, dass es nicht nur Wertnoten gibt, sondern zusätzlich eine lineare Beschreibung „zuchtzielrelevanter Kriterien“, wie es heißt. Auf diese Weise erfährt der Züchter zum Beispiel, ob ein Springhengst seine Vorderbeine stark anwinkelt oder hängen lässt oder ob ein Dressurhengst viel oder wenig Raumgriff in den Grundgangarten zeigt. Es werden aber auch Charakter und Leistungsbereitschaft auf diese Weise dargestellt. 

Zu jedem Hengst gibt es dann noch einen abschließenden Kommentar der Bewertungskommission. 

Ablauf der Kurz-VA

Der Aufbau der Kurz-Veranlagungsprüfungen ist vorgegeben und sieht aus wie folgt: Der erste Tag ist Anreisetag. Der Allgemeinzustand wird überprüft und festgestellt, ob der Hengst bereit ist, an der Prüfung teilzunehmen. Die Hengste beziehen ihre Boxen und es gibt ein freies Training nach eigenem Ermessen der Reiter. Mitglieder der Bewertungskommission sind hier bereits anwesend und können schon jetzt ihre Eindrücke des Hengstes mit dem Reiter besprechen. 

Am zweiten Tag werden die Hengste zunächst in der Abreitehalle unter Aufsicht des Stewards aufgewärmt. In der Prüfungshalle werden die Dressurhengste gemäß den Anweisungen der Bewertungskommission in den Grundgangarten gezeigt. Die Bewertungskommission stimmt sich mit dem Reiter ab und begleitet die Vorstellung kommentierend.

Die Springhengste werden am zweiten Tag beim Freispringen unter die Lupe genommen und kommentiert. Das Freispringen soll ohne Einflussnahme von außen stattfinden und die maximal erlaubte Höhe beträgt 1,30 Meter. 

Der dritte Tag ist für Dressur- und Springhengste dem Fremdreitertest vorbehalten. Der Ablauf für die Dressurhengste beginnt mit dem Aufwärmen durch den eigenen Reiter. Der stellt seinen Hengst dann in der Prüfungshalle zunächst selbst kurz vor, ehe der Fremdreiter an der Reihe ist. Der soll sein Augenmerk für die Bewertung auf die natürlichen Anlagen des Hengstes legen. Es geht nicht um das Gerittensein, sondern die natürliche Rittigkeit der Pferde. Im Anschluss an die Präsentation mit Fremdreiter gibt es einen zusammenfassenden Kommentar für jeden Hengst.

Die Springhengste absolvieren zunächst Einzelsprünge oder auch Sprungfolgen mit dem eigenen Reiter. Schon hier kommentiert die Bewertungskommission die Vorstellung. Der Testreiter überprüft anschließend Grundgangarten und natürliche Rittigkeit. 

Der Hengst Secret bei seiner Leistungsprüfung unter Philipp Hess als Fremdreiter. Foto: Bischoff

Ausrüstung

Die Ausrüstung der Reiter orientiert sich an den LPO-Vorgaben. Die Nutzung von Schlaufzügeln ist nicht erlaubt. Bei den Springhengsten sind Stangen- und Drei-Ring-Gebisse ebenso wenig zugelassen wie Pelhams. 

So kommen die Ergebnisse zustande

Bei den Dressurhengsten werden die Merkmale wie folgt gewichtet, um zur Gesamtnote zu kommen: Schritt, Trab, Galopp je 20 Prozent der Gesamtnote, Rittigkeit 30 Prozent, Leistungsbereitschaft 10 Prozent. Es gibt keine Hochrechnung. Wird die Prüfung abgebrochen, kann der Hengst nicht bewertet werden.

Das gilt auch für die Springhengste, bei denen sechs Merkmale benotet werden, die in unterschiedlichen Prozentsätzen ins Endergebnis einfließen: Galopp 20 Prozent, Trab und Schritt je fünf Prozent. Die Springanlage macht 30 Prozent des Endergebnisses aus, ebenso die Rittigkeit. Auch bei den Springpferden fließt die Leistungsbereitschaft zu 10 Prozent ein.

Alternative Wege ins HB I

Drei- und vierjährige Hengste erhalten fünf Leistungsprüfungspunkte, wenn sie sich fürs Finale des Bundeschampionats empfehlen können. Um vier Punkte geht es bei bestandener HLP Wertungsprüfung für Vier- bis Sechsjährige (siehe unten). Fünfjährige brauchen acht Leistungsprüfungspunkte (die saisonübergreifend addiert werden) für eine vorläufige Eintragung ins Hengstbuch I. Einen Teil davon können sie auch über normale Sportergebnisse erzielen. Pro Platzierung gibt es einen Punkt, aber maximal fünf pro Jahr für Fünfjährige und sechs für Sechsjährige. Hengste, die sich im Alter von fünf bis sieben Jahren fürs Bundeschampionat qualifizieren bzw. im Fall von Dressurhengsten alternativ auch für die Weltmeisterschaft der jungen Dressurpferde, erhalten fünf Leistungsprüfungspunkte. Wenn sie es fünf- bis siebenjährig bei Bundeschampionat oder WM ins Finale schaffen, winken zehn Punkte auf einen Schlag.  

Aber auch siebenjährige und ältere Hengste können sich noch über Turniererfolge die Eintragung ins Hengstbuch I verdienen. Für Platzierungen in Klasse S*/** gibt es je zwei Punkte. Ab S*** gibt es drei Punkte.

Was sind diese HLP Wertungsprüfungen?

HLP Wertungsprüfungen sind offen ausgeschriebene Dressur-, Spring- und Vielseitigkeitsprüfungen, die „vorrangig im Rahmen ausgewählter Landes- und Zuchtverbandschampionate in den Monaten Juni, Juli und August“ angeboten werden, wie es in der ZVO heißt. 

Festgelegt sind diese Ausrichter: 

Dressur: 

– DSP-Championat in Darmstadt-Kranichstein
– Hannoveraner Championat in Verden/Elmlohe
– Holsteiner Landeschampionat in Elmshorn 
– Oldenburger Landeschampionat in Höven 
– Westfalen Championat in Münster-Handorf 

Springen: 

–  DSP-Championat in Darmstadt-Kranichstein 
–  Hannoveraner Championat in Verden/Elmlohe 
–  Holsteiner Landeschampionat in Elmshorn 
–  Oldenburger Landeschampionat in Höven 
–  Westfalen Championat in Münster-Handorf 

Vielseitigkeit: 

–  Süddeutsches Geländepferdechampionat in Laubheim 
–  Trakehner Geländepferdechampionat in Münster-Handorf 

In Dressur und Springen müssen die Hengste mit demselben Reiter zwei Prüfungen gehen, in der Vielseitigkeit besteht die Wertung aus der jeweiligen Prüfung – wobei das Wort „Vielseitigkeit“ in der ZVO irreführend ist. Gemeint sind Eignungsprüfungen mit Gekländehindernissen für Vierjährige, Geländepferdeprüfungen der Klasse A** für Fünfjährige und Geländepferdeprüfungen der Klasse L für Sechsjährige.

Bei Erreichen der Mindestleistung (siehe unten) erhalten die vier- bis sechsjährigen gekörten und ungekörten Hengste vier Leistungsprüfungspunkte. Sie können an mehreren HLP Leistungsprüfungen teilnehmen, doch pro Jahr werden maximal vier Punkte angerechnet. 

Mindestleistungen bei HLP WertungsprüfungenIn der Dressur müssen die Hengste in beiden Prüfungen eine durchschnittliche Bewertung von mindestens 7,0 erreicht haben. Das gleiche gilt für Springprüfungen, die benotet werden. Bei Fehler-Zeit-Springen müssen die Pferde insgesamt weniger als zwölf Strafpunkte (Fehler und Zeit) ins Ziel bringen. 7,0 ist auch die Mindestanforderung für Hengste in Geländeprüfungen.

Gedanken zum neuen System

Jens Hoffrogge mit dem Trakehner Hengst Ibsen, Bundeschampionats-Zweiter 2020. Auch die Bundeschampionatsqualifikation ist eine Möglichkeit, um ins Hengstbuch I zu kommen. Foto: sportfotos-lafrentz.de/Stefan Lafrentz

Bis 2006 lag das Leistungsprüfungssystem in staatlicher Hand. Das rührt noch aus den Zeiten, als Pferde von größter volkswirtschaftlicher Bedeutung waren. Doch mit der Verabschiedung eines neuen Tierzuchtgesetzes am 31. Oktober 2006 ging die Verantwortlichkeit in die Hände der FN über. Seither wurde das Procedere immer wieder überarbeitet, bis man beim derzeitigen System angekommen war, das den Hengsten verschiedenste Möglichkeiten ins Hengstbuch I eröffnet. 

Hengsthalter Tobias Schult aus Hünxe begrüßt die Neuerung. „Mit dem Punktesystem ist die Eintragung gut zu schaffen, weil unsere Hengste ohnehin im Turniersport eingesetzt werden. Das vereinfacht es.“Grundsätzlich pflichtet sein Kollege Jens Hoffrogge ihm da bei. „Eigentlich ist das sehr gut mit den Hengstprüfungen, auch wegen der Vergleichbarkeit. Das wird ja zum Beispiel in Holland auch so gehandhabt.“ Mit einem Unterschied: „Dort finden diese Prüfungen über die Wintermonate statt, wenn die Hengste nicht im Deckeinsatz sind.“ Hier liegt für Jens Hoffrogge ein Problem des neuen Systems: „Sowohl die Landeschampionate als auch die Turniere mit den Hengstprüfungen liegen terminlich unmittelbar nach der Decksaison, wenn die Hengste ohnehin viel leisten müssen. Sollen sie dann direkt im Anschluss auch noch ein Turnier gehen, bei dem es ja unter anderem darum geht, dass sie auch im Jahr darauf als Hengstbuch I-Hengste decken dürfen, bedeutet das eine Doppelbelastung. Anders terminiert wäre das System super. So ist es nicht zu Ende gedacht.“

Über den Tellerrand geschaut – so läuft es in Europa

Andere Länder, andere Sitten. Hier einige Beispiele. 

KWPN

Bis ein Hengst für die Zucht beim Königlich Niederländischen Warmblut (KWPN) zugelassen ist, wurde er dreimal besichtigt. Zum ersten Mal sieht die Körkommission die Kandidaten im Dezember, wenn sie noch zweijährig sind. Hier entscheidet sich, wer zur zweiten Besichtigung zugelassen wird. Die zweite Besichtigung findet normalerweise Anfang Februar in den Brabanthallen von ’s-Hertogenbosch statt und ist eine große Show. Zum dritten Mal präsentieren die Hengste sich beim obligatorischen Leistungstest. Dafür gibt es drei Termine zur Auswahl: den 35-Tage-Test im Frühjahr nach der Körung, einen weiteren im Herbst sowie einen im Frühjahr, wenn der Hengst vierjährig ist. Wobei die beiden letzteren Tests nur 21 Tage dauern. Ca. drei Wochen vor der Prüfung werden die Hengste unter dem eigenen Reiter begutachtet, um zu überprüfen, ob sie reif sind, den Test anzutreten bzw. um letzte Ratschläge zu geben, wie sie weiter vorbereitet werden sollen. Auch bei der Anlieferung erfolgt noch mal eine Musterung, bei der die Prüfungskommission den Hengst zulassen, ablehnen oder auf einen anderen Termin verweisen kann.

Selle Français

Normalerweise werden auch in Frankreich die Junghengste mit zweieinhalb Jahren gekört und sind dreijährig zum Deckeinsatz zugelassen. Die Genehmigung für weitere sechs Jahre erhalten sie allerdings nur, wenn sie dreijährig eine Leistungsprüfung unter dem Sattel ablegen. Ob sie nach Ablauf dieser insgesamt sieben Jahre im Zuchteinsatz weiter decken dürfen, wird anhand von Eigenleistung und Nachzucht entschieden. Wenn die überzeugen, bleibt der Hengst in der Zucht, wenn nicht, wird er abgekört. Stellt sich später heraus, dass er sich doch besser vererbt hat, als angenommen (die ältesten Nachkommen sind dann ja erst sechsjährig), kann er erneut zur Körung vorgestellt werden. Es gibt aber auch in Frankreich Sonderregelungen, über die auch ältere Hengste die Chance haben, eine Deckgenehmigung zu erhalten.

Dänisches Warmblut

120 bis 150 dänische Junghengste werden im Januar im Freilauf und bei Freispringen gesichtet, wenn sie gerade dreijährig geworden sind. Diejenigen, die für eine Hengstkarriere infrage kommen stellen sich im März bei der eigentlichen Körung vor, die eingebettet ist in ein großes Event rund um das Dänische Warmblut mit Turnierprüfungen und einer aufwändigen Hengstschau. 
Die gekörten Dreijährigen erhalten ein Jahr lang eine Deckgenehmigung, sofern sie bei der Körung einmal unter dem Sattel gezeigt wurden. Wurden sie nur an der Hand präsentiert und sollen trotzdem decken, müssen sie sich erst einer Rittigkeitsüberprüfung unterziehen. Direkt im Anschluss der Körung findet ein zehntägiger Leistungstest statt, an dem auch vierjährige Hengste teilnehmen dürfen, die noch keine Prüfung haben. 

Die Springhengste werden vierjährig im Rahmen eines 20 Tage-Tests beurteilt und müssen sich fünfjährig in zwei Springprüfungen und dem Hengstchampionat präsentieren. Die Dressurhengste können drei- bis fünfjährig an einem 35-Tage-Test teilnehmen. Hengste mit 800 Punkten und mehr beim Abschlusstest erhalten eine auf zwei Jahre befristete Zuchtzulassung. In dieser Zeit müssen sie entsprechende Sporterfolge sammeln und die Zuchtleitung muss wenigstens 20 Fohlen begutachtet haben. Danach fällt die Entscheidung, ob der Hengst weiter decken darf.

BWP 

Die Körug des Belgischen Warmblutpferdes BWP besteht aus drei Phasen. In der ersten werden Hengste zweijährig an der Uniklinik Gent einer gründlichen tierärztlichen Untersuchung unterzogen. Im Januar folgt die zweite Phase für die gerade Dreijährigen. Hier werden sie je nach Abstammung im Freilaufen und Freispringen gesichtet, zur dritten Phase zugelassen oder eben nicht. In der dritten Phase werden die Hengste unter dem Sattel in den drei Grundgangarten sowie über Hindernissen unter die Lupe genommen, wobei hier auch bereits vierjährige Hengste präsentiert werden können. 

Haben die Hengste das Go für die Zucht, müssen aber altersentsprechende Mindestleistungen erbringen – Teilnahme an einer bestimmten Anzahl ausgewählter Turniere mit entsprechenden Ergebnissen. Wenn sie sich hier bewährt haben, sind sie endgültig gekört.

Stutenleistungsprüfungen

Das Freispringen gehört bei Stutenleistungsprüfungen häufig zum Standardprogramm. Foto: Bischoff

Bei den Stuten gibt es zwar auch Leistungsprüfungen, doch die dienen eher der Information als der Selektion. Die Voraussetzungen, damit eine Stute in die Zucht gehen kann, sind eher formaler Natur. Welche Voraussetzungen im Detail gelten, ist im jeweiligen Zuchtprogramm/Zuchtbuch des zuständigen Zuchtverbandes festgelegt. In der Praxis besteht die Zuchtzulassung für Stuten im Warmblutbereich (inkl. Deutsches Reitpferd) im Wesentlichen aus der Stutbucheintragung (Zuchtbuchaufnahme) und – je nach Zuchtziel/Prämierung – einer Stutenleistungsprüfung (SLP).

Formale Grundvoraussetzungen (vor der Vorstellung)

Zuständiger Zuchtverband: Die Stute muss bei einem anerkannten Zuchtverband geführt bzw. angemeldet sein, da nur dort Zuchtpferde und Nachkommen registriert werden können.

Zuchtbescheinigung/Abstammungsnachweis: Für die Eintragung ist in der Regel eine vom Zuchtverband ausgestellte Zuchtbescheinigung (z. B. Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) vorzulegen; die Eintragung wird dort vermerkt.

Equidenpass & Identität: Am Vorstellungstag erfolgt üblicherweise die Identitätsprüfung (z. B. Chip, Abzeichen, Farbe) anhand des Equidenpasses.

Mindestalter: Stuten können in der Regel ab 3 Jahren zur Stutbuchaufnahme vorgestellt werden (verbandsabhängige Details beachten).

Stutbucheintragung (Zuchtbuchaufnahme) – Kern der Zuchtzulassung

Die Stutbucheintragung ist der zentrale Schritt, damit eine Stute als Zuchtstute geführt werden kann. Dabei wird die Stute von einer Kommission vorgestellt und nach Exterieur- und Bewegungsmerkmalen bewertet. Üblich ist die Vorstellung an der Hand im Schritt und Trab (häufig auf der Dreiecksbahn); je nach Veranstaltung/Gegebenheiten kann auch Freilauf (z. B. Galopp) hinzukommen.

Bewertungsmerkmale (typisch): Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaus, Korrektheit von Fundament und Gang sowie die Grundgangarten (Schritt/Trab; teils ergänzend Galopp) und der Gesamteindruck.

Einteilung ins Zuchtbuch: Im Rahmen der Aufnahme erfolgt die Zuordnung zu einer Abteilung, meist Stutbuch I, Stutbuch II oder Anhang (teilweise zusätzlich „Vorbuch“/besondere Abteilung). Ausschlaggebend sind v. a. Abstammung und das Eintragungsergebnis (Mindeststandards für Exterieur und Merkmale).

Stutenleistungsprüfung (SLP) – Leistungsnachweis, nicht verpflichtend, aber häufig für Prämierungen wichtig

Die Stutenleistungsprüfung dient der möglichst objektiven Erfassung der Eigenleistung einer Stute (z. B. Grundgangarten, Rittigkeit, ggf. Freispringen). Je nach Verband/Zuchtprogramm ist sie nicht zwingend für die reine Eintragung ins Stutbuch, aber häufig Voraussetzung für bestimmte Prämierungen/Titel und ein wichtiges Selektions- und Vermarktungsmerkmal.

Prüfungsformen: Häufig als Feldprüfung (eintägig) oder Stationsprüfung (mehrtägig bis mehrere Wochen) angeboten.

Typische Inhalte: Beurteilung der Grundgangarten unter dem eigenen Reiter und oft zusätzlich ein Fremdreitertest (Rittigkeit). In vielen Programmen kommt Freispringen (springbetonte Prüfung) bzw. eine entsprechende springbezogene Teilprüfung hinzu.

Zulassungsbedingungen (allgemein, je nach Verband konkretisiert): Teilnahmeberechtigt sind in der Regel 3- und 4-jährige Stuten (Zielgruppe) sowie ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO erfüllen und dem Leistungsstand entsprechend ausgebildet sowie konditionell und konstitutionell prüfungsfähig sein; nicht geeignete Stuten können von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Auch bei der Stutenleistungsprüfung werden die künftigen Mütter unter dem Sattel getestet. Foto: Bischoff
Auch bei der Stutenleistungsprüfung werden die künftigen Mütter unter dem Sattel getestet. Foto: Bischoff

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