Featurebild Wolf. Foto: Archiv RRP
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EU-Schutzstatus für den Wolf gesenkt

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Den jüngsten Angaben der offiziellen Stellen von 2023/24 zufolge gibt es in Deutschland – auch in NRW – derzeit 1.601 Wölfe, 209 Rudel. Zunehmend kam es in den letzten Jahren zu Übergriffen auf Weidetiere, weshalb die Rufe nach einer Anpassung des Schutzstatus für den Wolf immer lauter wurden. Dem ist die EU nun nachgekommen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen hat sämtliche Nutztierfälle der vergangenen Jahre aufgelistet. Für 2025 wurden seit Jahresanfang 40 tote Tiere allein in NRW gemeldet. Dass ein Wolf sie getötet hat, konnte bislang in sechs Fällen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Bei 26 weiteren toten Tieren läuft die Auswertung der Untersuchungen noch. Ein Pferd bzw. Pony war dieses Jahr noch nicht dabei.

Das EU-Parlament selbst spricht von einer „Plünderung“ durch den Wolf, die ein „bedeutendes Ausmaß“ erreicht hat. Weiter heißt es: „Verwüstung des Viehbestandes ist der Haupttreiber von Konflikten mit dem Menschen, neben der Reichweite und Populationserweiterung der Art. Während die Auswirkungen auf EU-Ebene gering sind und die Schäden an der Tierhaltung insgesamt auf Länderebene als tolerierbar erscheinen, führt ihre Konzentration auf lokaler Ebene zu einem starken Druck auf bestimmte Gebiete und Regionen.“

Auch Pferde bzw. Ponys gehören zur Beute von Wölfen. So wurden z. B. Ende 2021 im Wolfsschutzgebiet Wesel-Schermbeck sechs Ponys nachweislich durch Wölfe getötet. Daher wurden die Forderungen an die EU, den Schutzstatus der Wölfe anzupassen und so eine Bestandsregelung zu ermöglichen, immer lauter.

Nun kam gestern die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments, dass der Schutzstatus des Wolfes innerhalb der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde. 371 Parlamentarier sprachen sich dafür aus, 162 dagegen und 37 enthielten sich.

„Streng geschützt“ versus „geschützt“

Was bedeutet die Herabstufung des Schutzstatus nun für die Situation von Wolf und Weidetieren?

Anders als „streng geschützte“ Arten dürfen „geschützte“ Tiere gejagt, also auch getötet werden, so lange der Erhalt der Population berücksichtigt wird. Dafür haben die EU-Mitgliedstaaten Sorge zu tragen. Der sogenannte Erhaltungszustand der geschützten Art muss überwacht und alle sechs Jahre muss der EU-Kommission darüber Bericht erstattet werden.

Trotz der Änderung des Schutzstatus haben Landwirte und andere Tierhalter weiterhin Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Tiere durch Wölfe Schaden erleiden. Auch können sie weiterhin Fördermittel zum Bau von Schutzvorrichtungen gegen die Wölfe beantragen.

Eine Karte zur Verbreitung des Wolfes in Deutschland finden Sie hier.

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