Symbolfoto Blut am Pferd. Foto: sportfotos-lafrentz.de
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Abstimmung über Aufweichung der FEI-Blutregel im Springsport

Symbolfoto Blut am Pferd. Foto: sportfotos-lafrentz.de
Symbolfoto Blut am Pferd. Foto: sportfotos-lafrentz.de

Bereits anlässlich des FEI Sportforums im Frühjahr hatten wir von den Plänen des International Jumping Riders Club (IJRC) berichtet, die Regel, nach der Blut am Pferd zum Ausschluss führt, zu verändern. Darüber wird nun tatsächlich bei der FEI-Generalversammlung im November in Hongkong abgestimmt.

Vom 4. bis 7. November findet in Hongkong die FEI Generalversammlung statt, wo die Anschlussverbände einmal mehr über Regelanpassungen abstimmen. Dazu gehört auch der Vorschlag des International Jumping Riders Club, die Blutregel zu verändern. Statt sofortigem Ausschluss wünschen sie sich eine Differenzierung bei den Maßnahmen, wenn Blut am Pferd festgestellt wird. Diese Idee war bereits beim Sportforum im April präsentiert worden. Nun gibt es einen Regelentwurf und erste Stellungnahmen.

Verwarnsystem

Unterstützung erhält der IJRC unter anderem vom irischen Verband, der erklärte, es habe schon Fälle gegeben, in denen eine kleine Verletzung nicht durch den Reiter ausgelöst wurde, sondern durch Fangständer, Flaggen etc. Der Vorschlag lautet daher eine Ausnahmeregelung für „eine geringe Menge Blut natürlichen Ursprungs“ einzuführen. Das kann beispielsweise sein, dass das Pferd von einem Insekt gebissen wurde, aber auch, dass es sich auf die Lippe oder Zunge gebissen hat. In diesem Fall sollen die Richter entscheiden, ob sie dem Reiter erlauben, das Blut wegzuwischen bzw. abzuspülen und den Ritt fortzusetzen. Gleichzeitig sollen die Richter aber auch das Recht haben, ein Paar auszuschließen, wenn die Blutung nicht aufhört oder sie aus irgendwelchen anderen Gründen Sorge um das Wohlergehen der Pferde haben. 

Für den Reiter soll eine geringe Menge Blut zu einer zweistufigen Verwarnung führen. Wenn ein Reiter innerhalb von zwölf Monaten zwei und mehr Verwarnungen erhält, soll er 1000 Schweizer Franken Strafe zahlen und wird automatisch für einen Monat gesperrt, beginnend ab dem Tag nach Ende des Turniers, auf dem er die zweite Warnung erhalten hat. 

Jede Art von Blut am Pferd, die von den Richtern nicht als geringgradig eingestuft wird, soll weiterhin zum Ausschluss oder zur Disqualifikation führen und zudem ein Disziplinarverfahren wegen Misshandlung des Pferdes nach sich ziehen können. 

Statement IJRC

Der IJRC, der international Jumping Riders Club, der das Thema zuerst aufgeworfen hatte, begrüßt den Vorschlag und erklärt, die Unterscheidung solle von einem Tierarzt getroffen werden. Die Offiziellen sollen zudem klare Kriterien und praktische Beispiele an die Hand bekommen, die ihnen bei der Entscheidung helfen, ob es eine Blutung geringgradig ist oder nicht. 

In seiner Argumentation für die Regeländerung führt der IJRC unter anderem an, dass es zu den fundamentalen Grundsätzen eines Rechtsstaats gehört, dass das Strafmaß sich nach der Schwere des Vergehens richten muss. Aus diesem Grund könne eine sehr kleine Verletzung („Mikroläsion“) nicht auf gleiche Art betrachtet werde, wie eine Wunde, die durch exzessiven Gebrauch der Sporen oder Misshandlung des Pferdes verursacht wurde. Ferner werfe die jetzige Regel ein schlechtes Licht auf den Springsport. Wörtlich schreibt der IJRC: „Heutzutage scheinen alle Eliminierungen ein Tierschutzproblem oder Pferdemissbrauch zu sein, mit katastrophalen Folgen für das Image unseres Sports.“

Formulierung der FEI

Der Weltverband FEI hat folgenden Vorschlag zur Formulierung der Regel gemacht:

259.1 Geringfügige Blutungen aus natürlichen Gründen

In Fällen, in denen die Offiziellen die Blutung eines Pferdes als geringfügig und auf natürliche Ursachen zurückzuführen erachten (z. B. wenn ein Pferd sich offenbar leicht in die Zunge oder Lippe gebissen hat oder von einem Insekt gestochen wurde), können die Offiziellen das Abspülen oder Abwischen des Blutes genehmigen und dem Reiter-/Pferdpaar die Fortsetzung des Wettkampfs gestatten. Die Offiziellen können jedoch das Reiter-/Pferdpaar disqualifizieren, wenn die Blutung anhält oder die Offiziellen Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens des Pferdes haben. Der Reiter erhält keine Verwarnung, wenn dieser Artikel Anwendung findet.

259.2 Vorbehaltlich Art. 259.1 gilt nicht, führt jede geringfügige Blutung am Pferd zu folgenden Sanktionen:

Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Verwarnung

Sollte dieselbe verantwortliche Person zwei oder mehr Verwarnungen bei derselben oder einer anderen Veranstaltung innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der ersten Verwarnung erhalten, wird gegen die verantwortliche Person eine Geldstrafe von CHF 1’000 verhängt und sie wird automatisch für einen Zeitraum von einem Monat gesperrt, wobei diese Sperre am Tag nach dem letzten Tag der Veranstaltung beginnt, bei der die zweite Verwarnung erteilt wurde. Der FEI-Generalsekretär benachrichtigt die verantwortliche Person und bestätigt das Datum der Sperre. Um es klarzustellen: Die Zustellung der Benachrichtigung durch den Generalsekretär nach Beginn der Sperre soll in keiner Weise die Gültigkeit oder den Beginn der Sperre verschieben.

259.3 Jegliches Blut am Pferd, das die Offiziellen nicht als geringfügig erachten, führt zur Disqualifikation oder zum Ausschluss und kann auch zu einem separaten Disziplinarverfahren wegen Misshandlung des Pferdes führen.

Kommentar R-Haltenswert

Auch die Organisation R-Haltenswert um André Hascher, den Vorsitzenden des ZfdP Zuchtverbandes, hat das Thema aufgegriffen und einen Kommentar zu der Sache verfasst, der davor warnt, die Blutregel aufzuweichen. Hascher:

„Wie wirkt sich eine solche Lockerung auf die Glaubwürdigkeit der FEI-Wohlfühl-Rhetorik („the welfare of the horse ist paramount“) aus, wenn sichtbar gewordene Verletzungen nicht mehr zwangsläufig zum Ausschluss führen?“

Sein Fazit: „Eine Regel, die sichtbares Blut nicht mehr zwingend mit Eliminierung verbindet, schwächt die Schutzfunktion, die bis dato explizit dafür da war, Pferde in aussichtslosen oder verletzten Zuständen einen Wettkampfeinsatz zu verwehren. Das ist nicht nur ein sportrechtliches Detail, sondern eine fundamental ethische Frage.“

Keine Vereinheitlichung in den Disziplinen in Sicht

Viele Regeln, auch das Thema Blut am Pferd, werden in den drei olympischen Disziplinen unterschiedlich behandelt. Den Wunsch, zumindest bei den wichtigen Themenbereichen Misshandlung von Pferden, Blut am Pferd und Sanktionen von nicht regelkonformem Verhalten wurde diesmal vom schwedischen Verband geäußert. Dänemark unterstützt den Vorstoß. Doch der International Dressage Riders Club (IDRC) ist ebenso dagegen wie die FEI. Letztere erklärte, das Thema Blut sei im Dressurreglement bereits klar geregelt.

Und zwar strenger als es im Springsport künftig der Fall sein könnte. Blut am Pferd im Viereck führt zum Ausschluss. Wobei sich der International Dressage Officials Club als Interessenvertreter der Richter wünscht, diese Regel zu präzisieren. Unter 5.6.2. führte bislang nur Blut im Maul des Pferdes oder im Bereich der Sporen zum Ausschluss, wenn es nach der Prüfung beim Pferdecheck gefunden wird. Dies soll erweitert werden mit der Formulierung, dass Blut zum Ausschluss führt, wenn es in der Gegend um das Pferdemaul sowie der Sporen auftritt.

Der Vorschlag stieß auf allgemeine Zustimmung, wobei die Briten ergänzten, dass man dann auch Artikel 5.6.1. anpassen sollte, der den Handlungsspielraum der Richter in der Bahn regelt. Der Vorschlag: „Wenn der Richter bei C Blut vom Moment, in dem das Paar den Bereich ums Viereck betritt, bis zum Ende der Prüfung meint, irgendwo beim Pferd Blut festzustellen, stoppt er das Paar und überprüft seinen Verdacht.“ Bestätigt sich der Verdacht, scheidet das Paar aus. 

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