
Nächste Woche stimmt der Landtag NRW über einen Antrag von CDU und Grünen ab, von dem Pferdehalter profitieren würden. Es geht um den Grenzverkehr mit den Vierbeinern zwischen Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden Staaten Niederlande, Belgien und Luxemburg.
Zum Schutz vor Tierseuchen braucht man ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, wenn man mit seinem Pferd von einem EU-Staat in einen anderen reisen möchte. Das gilt für alle Tiere und dient unter anderem auch der Lebensmittelsicherheit, da man mithilfe der Registrierung die Herkunft der Tiere zurückverfolgen kann.
Für Länder in Grenzregionen gibt es aber auch die Möglichkeit, Ausnahmen von dieser Regelung zu erwirken, sofern der Transport der Tiere Freizeitzwecken dient und der Seuchenschutz gewährleistet bleibt. Für Pferde gibt es solche Ausnahmeabkommen bereits zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark sowie den an Frankreich grenzenden Regionen Baden-Württembergs, dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Eine solche Vereinbarung strebt die schwarz-grüne Landesregierung NRW nun auch mit den Benelux-Staaten an, um den Grenzverkehr mit Pferden zu erleichtern.
Markus Höner, Sprecher für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Forsten und ländliche Räume der CDU-Landtagsfraktion, erklärt:
„Nordrhein-Westfalen hat viele Pferdehalter, die regelmäßig mit ihren Tieren ins Ausland fahren – etwa zu Tierärzten, Turnieren oder Freizeitevents in den Benelux-Staaten. Dafür ist aktuell für jedes Pferd eine kostenpflichtige amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung nötig. Mit unserem Antrag fordern wir, dass das Landwirtschaftsministerium mit dem Bund und den Benelux-Ländern ein Abkommen verhandelt, das solche Transporte vereinfacht – ohne den Schutz vor Tierseuchen zu vernachlässigen.“
Sein Kollege von den Grünen, Norwich Rüße, ergänzt:
„Für uns Grüne ist der freie Grenzverkehr in Europa essenziell – gerade wir in NRW mit unserer rund 500 Kilometer langen Grenze zu unseren niederländischen und belgischen Nachbarn profitieren von der politischen Errungenschaft der Freizügigkeit in der Europäischen Union. Als schwarz-grüne Koalition wollen wir, dass der Grenzübertritt für Reiterinnen und Reiter mit ihrem Pferd in die Benelux-Länder deutlich einfacher wird. Denn wer bislang mit seinem Pferd in die Niederlande oder nach Belgien will, muss jeden Grenzübertritt vorher dem Veterinäramt melden, digitale Gesundheitszeugnisse ausfüllen und eine Gebühr bezahlen. Diese bürokratischen Hürden wollen wir abbauen. Wir stimmen uns dazu mit unseren Nachbarländern ab, relevante Standards bleiben erhalten. Damit wird die Teilnahme an Reitturnieren oder auch ein Wanderritt in die Nachbarländer zukünftig einfacher.“
Wie geht es nun weiter?
Kommende Woche steht der Antrag im Landtag auf der Tagesordnung. Hier wird darüber abgestimmt, ob er in den zuständigen Ausschuss – in diesem Fall den Umweltausschuss – überstellt wird. Das ist de facto eine Formsache, da der Antrag von CDU und Grünen kommt und sie die Mehrheit haben.
Im Umweltausschuss wird noch einmal über den Antrag gesprochen und eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese geht dann zurück in den Landtag, wo final darüber abgestimmt wird. Laut CDU Fraktion könnte das noch vor der Sommerpause passieren, sofern die Opposition nicht eventuell ein Gutachten fordert oder einen Sachverständigen dazu anhören möchte.
Wenn der Antrag beschlossen ist (was wie gesagt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse zu erwarten ist), gibt es Gespräche mit dem Bund und den Vertretern der Benelux-Staaten. Dabei ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung tierseuchenrechtlicher Risiken ein Abkommen über die Ausnahmeregelung von der EU-Verordnung zur Tierseuchenbekämpfung getroffen werden kann. Das Ziel wie der Antrag es formuliert, ist es, „mit der Tierseuchenbekämpfung zu vereinbarende, erleichterte Bedingungen für das grenznahe Verbringen von Equiden zwischen den Benelux-Staaten und Deutschland zu schaffen“.
Wie lange es dauert, bis aus dem Antrag Realität wird, lässt sich laut CDU-Landtagsfraktion allerdings nicht genau vorhersagen.