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Neue EU-Transportregel könnte zum Problem werden

Am 1. Juli traten innerhalb der Europäischen Union verschärfte Vorschriften für grenzüberschreitende Transporte in Kraft. Die neuen Regelungen, die ursprünglich auf den gewerblichen Güterverkehr zugeschnitten sind, können jedoch auch Auswirkungen auf nicht-gewerbliche Pferdetransporte haben.

Auch nicht-gewerbliche Transporte könnten betroffen sein

Ob Turnierfahrten nach Österreich, Ausritte in den Niederlanden oder der Transport eines Pferdes zu einer Hengststation in Belgien – bei grenzüberschreitenden Fahrten ist ab dem 1. Juli besondere Aufmerksamkeit gefragt. Bereits das Mitnehmen eines fremden Pferdes im eigenen Transporter kann dazu führen, dass die Fahrt als gewerblicher Transport eingestuft wird, selbst wenn keinerlei wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Nach den neuen EU-Vorgaben müssen künftig auch leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen – bislang galt diese Pflicht erst für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein, um Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren zu können. Die Vorschrift richtet sich zwar ausschließlich an gewerbliche Gütertransporte, in der Praxis ist es im Pferdesport jedoch häufig schwierig, die Nichtgewerblichkeit einer Fahrt eindeutig nachzuweisen.

Eine neue EU-Regel könnte sich auch private auf Pferdetransporte auswirken. Foto: Equipics/Zachrau

Pferdesport Deutschland hat sich deshalb mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr gewandt. Darin weist der Verband auf die zunehmende Bürokratie sowie die entstehende Rechtsunsicherheit hin und fordert praktikable Sonderregelungen für den Pferdesport. „Die Regelung wurde primär geschaffen, um Missstände im gewerblichen Güterverkehr zu adressieren – wie etwa bei Paketdiensten – und ist sicherlich gut gemeint. Damit lassen sich Pferdetransporte aber nicht vergleichen“, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Klaus Miesner. „Der Pferdesport wird dadurch einer Regulierung unterworfen, die eigentlich für vollkommen andere Bereiche des Wirtschaftsverkehrs entwickelt wurde.“

Nach Ansicht von Miesner handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der Pferdetransporte nicht um gewerbliche Tätigkeiten. „In der Regel sind solche Fahrten eine ‚Begleittätigkeit‘ zur Ausübung des Sports als Hobby“, erläutert er. Für Pferdehalter habe das Wohl ihrer Tiere oberste Priorität – unabhängig davon, ob es sich um Sport-, Zucht- oder Freizeitpferde handele. „Lenk- und Pausenzeiten werden daher ganz selbstverständlich und unbürokratisch an das Wohl der Pferde und damit auch der Fahrer angepasst.“

Forderung nach einer klaren Abgrenzung

Pferdesport Deutschland fordert deshalb eine eindeutige rechtliche Unterscheidung zwischen gewerblichen Gütertransporten und nicht-gewerblichen Pferdetransporten. Sollte eine Anpassung oder eine entsprechende Auslegung der bestehenden Vorschriften nicht möglich sein, spricht sich der Verband für die Einführung einer Bescheinigung aus, mit der die Nichtgewerblichkeit eines Pferdetransports nachgewiesen werden kann.

Eine solche Bescheinigung könnte zudem bei Kontrollen durch die Behörden für mehr Rechtssicherheit sorgen. Nach Einschätzung externer Fachleute, mit denen der Verband im Austausch steht, können Verstöße gegen die neuen Vorschriften nicht nur erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Wird ein verhängtes Bußgeld nicht unmittelbar vor Ort bezahlt, besteht unter Umständen sogar die Möglichkeit, dass das betreffende Fahrzeug stillgelegt wird.

Vorsicht ist geboten

Wer aktuell eine Fahrt ins Ausland plant, sollte daher gut vorbereitet sein und sich informieren, welche Regeln in den angesteuerten Ländern gelten – auch, was Maut, Einreisebestimmungen oder Gewichtsgrenzen für Fahrzeuge betrifft. Der Pass des Pferdes sollte immer griffbereit sein und eine amtstierärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.

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