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Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung in NRW

Die neue Coronaschutzverordnung NRW gilt ab 8. März.

Gruppenangebote für bis zu 20 Kinder bis einschl. 14 Jahre sind unter freiem Himmel erlaubt.

Die Kindergruppe darf von bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betreut werden (auch ohne Mindestabstand).

Für alle anderen SportlerInnen bleibt es beim Einzelunterricht unter freiem Himmel.

Reithallen dürfen weiterhin nur für das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen genutzt werden (so wie bisher).

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Duschen und Umkleiden bleibt verboten (so wie bisher).

Turniere sind in NRW für Amateursportler noch nicht möglich (als Zusatz: „wegen Herpes sowieso nicht“).

Diese Regelungen gelten bis 28. März. Aber: Wenn die 7-Tage-Inzidenz ab Montag zwei Wochen lang stabil oder sinkend unter 100 liegt, erfolgen früher weitere Öffnungen (14 Tage stabil unter 100). Dann wird der kontaktfreie Sport in der Halle und der Kontaktsport draußen ermöglicht.

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